Was macht eine gute Kinderbetreuung aus?

Vom Baby­sit­ter für die Abend­stun­den bis hin zur Kin­der­frau in Fest­an­stel­lung, die Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se der Kin­der­be­treu­er im Pri­vat­haus­halt sind viel­fäl­tig. Wäh­rend eine Kin­der­frau meist in einem Ange­stell­ten­ver­hält­nis arbei­tet und ein umfang­rei­ches Pflicht­pro­gramm zu erfül­len hat, so ist das Tätig­keits­feld eines Baby­sit­ters eher begrenzt und auf eine ober­fläch­li­che Betreu­ung beschränkt. Und trotz­dem: Bei­de Betreu­ungs­ar­ten haben den Anspruch auf eine voll­um­fäng­li­che Ver­sor­gung des Nach­wuch­ses, damit die Kin­der eine kind­ge­rech­te Betreu­ung erfah­ren. Wie sieht nun eine gute Kin­der­be­treu­ung ohne Wenn und Aber aus?

Die Her­aus­for­de­rung

Eine qua­li­fi­zier­te Kin­der­be­treu­ung ist in jedem Fall eine anspruchs­vol­le Auf­ga­be, die Eltern nicht unter­schät­zen soll­ten, denn sie stellt jede Kin­der­frau vor eine viel­schich­ti­ge Her­aus­for­de­rung. Neben den Auf­ga­ben, die sich aus dem Stel­len­pro­fil erge­ben wie z.B. Betreu­ung, Chauf­feur­diens­te, Haus­auf­ga­ben und Spiel, trägt jede Betreu­ungs­per­son auch die Ver­ant­wor­tung für die kogni­ti­ve, sozia­le und emo­tio­na­le Ent­wick­lung der Kin­der.

Die Kin­der­be­treu­ung zeich­net sich durch die Für­sor­ge­pflicht aus, an die alle Erzie­her und Baby­sit­ter gebun­den sind, in dem Moment, in dem ihnen das Kind durch den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten über­ge­ben wur­de. Es geht dar­um, das Wohl­be­fin­den der Kin­der sicher zu stel­len und alles Erdenk­li­che dafür zu tun, dass sie sich gebor­gen füh­len und es ihnen gut geht.

Bei allen Tätig­kei­ten rund um die Kin­der geht es um eine für­sorg­li­che Betreu­ung und Ver­sor­gung, die je nach Alter und Cha­rak­ter­ei­gen­schaf­ten unter­schied­li­che Merk­ma­le auf­weist. Ein 12-jäh­ri­ger Jun­ge braucht eine ande­re für­sorg­li­che Betreu­ung als ein 1‑jähriges Kind, das soeben erst lau­fen gelernt hat.

Vom Gesetz­ge­ber gere­gelt                                                                               

Um das Wohl­erge­hen zu gewähr­leis­ten, hat der Gesetz­ge­ber im Jahr 2000 im engen Zusam­men­hang mit den Ziel­set­zun­gen der Kin­der­rechts­kon­ven­tio­nen der UN von 1989 ein Gesetz erlas­sen, dass das Wohl jedes ein­zel­nen Kin­des sichern soll. Das Kin­des­wohl soll durch die Erfül­lung der Für­sor­ge­pflicht sicher­ge­stellt wer­den. Sie ist im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch § 1626 Abs. 1 BGB, ver­an­kert und ist:

  • eine Erzie­hungs­pflicht, um den Rei­fe­pro­zess eines Kin­des durch Bil­dung und Erzie­hung zu för­dern
  • eine Schutz­pflicht, die die Gesund­heit und das Wohl­erge­hen eines Kin­des gewähr­leis­ten soll
  • eine Pflicht zur Per­so­nen­sor­ge
  • eine gesetz­li­che oder ver­trag­li­che Ver­pflich­tung, die die Eltern ihren Kin­dern gegen­über schul­den

Die Erzie­hungs­pflicht
Sie dient dazu, Kin­der ent­spre­chend ihres Alters zu ver­sor­gen und sie dabei zu beglei­ten, Bega­bun­gen und Talen­te zu ent­de­cken! Man kann von einer guten Kin­der­be­treu­ung erwar­ten, dass sie die Bereit­schaft mit­bringt, ihre Schütz­lin­ge ent­spre­chend anzu­lei­ten, um sie in ihrer Ent­wick­lung zu för­dern, anstatt sie aus­zu­brem­sen. Damit sind bana­le all­täg­li­che Din­ge gemeint wie z.B. aktiv mit den Kids im Gar­ten Fuß­ball zu spie­len, gemein­sam ein neu­es Koch­re­zept aus­zu­pro­bie­ren oder den Lego­bau­kas­ten zusam­men­zu­bau­en. Um den stets wech­seln­den Anfor­de­run­gen der Kin­der gewach­sen zu sein, sind in die­sem Beruf Belast­bar­keit und Stress­re­sis­tenz von Nöten. Bei Strei­tig­kei­ten muss eine Nan­ny mit Ruhe ein gro­ßes Durch­ein­an­der ent­wir­ren kön­nen und auf die Ein­hal­tung von Regeln kon­se­quent bestehen.

Die Schutz­pflicht
Im Rah­men der Kin­der­be­treu­ung ist die Schutz­pflicht der wich­tigs­te Part der Für­sor­ge­pflicht. Sie soll die Gesund­heit der Kin­der sicher­stel­len und die Kin­der vor Unfäl­len schüt­zen. Die­se Schutz­pflicht ent­hält drei wich­ti­ge Gesichts­punk­te, die bei jedem Kin­der­be­treu­er in “Fleisch und Blut“ über­ge­hen muss:

  • die Auf­sichts­pflicht, die im § 1631 BGB gere­gelt ist und die die stän­di­ge Über­wa­chung und Kon­trol­le der zu beauf­sich­ti­gen Kin­der erfor­dert, um sie vor einer Selbst­schä­di­gung oder einer Schä­di­gung durch Drit­te zu schüt­zen
  • die Infor­ma­ti­ons­pflicht, die zu einer vor­sorg­li­chen Beleh­rung und War­nung vor Gefahr ver­pflich­tet
  • die Ein­griffs­pflicht, die zu vor­aus­schau­en­dem Agie­ren und zu einer Ver­sor­gung im Not­fall ver­pflich­tet

Wie die Schutz­pflicht umge­setzt wird

Hier ist beob­ach­ten, kon­trol­lie­ren, vor­rau­schau­en­des Agie­ren die Devi­se. Kin­der müs­sen immer und aus­nahms­los auf Schritt und Tritt beglei­tet und kon­trol­liert wer­den. Man darf auch nie­mals müde wer­den, sie danach zu fra­gen, wohin sie gehen, was sie vor­ha­ben, um sie auf­klä­ren zu kön­nen, sie gege­be­nen­falls von ris­kan­ten Manö­vern abzu­hal­ten oder sie dabei zu beglei­ten. Zudem soll­ten die Auf­sichts­pflich­ti­gen wis­sen, wo sich die ihnen anver­trau­ten Per­so­nen gera­de befin­den und wel­cher Tätig­keit sie nach­ge­hen, um vor­her­seh­ba­re Gefah­ren zu erken­nen und sie vor even­tu­el­len Schä­den zu bewah­ren.

Eine Nan­ny muss stets in einem wach­sa­men und vor­aus­schau­en­den Agie­ren han­deln, um ein­schät­zen zu kön­nen, wo Ver­let­zungs­ge­fah­ren dro­hen. Kin­der sind unbe­re­chen­bar und pro­bie­ren neue Din­ge aus, sie kom­men auf die ver­rück­tes­ten Gedan­ken! Kin­der sind wild und unbe­hol­fen, Kin­der tur­nen, klet­tern und sprin­gen von Mau­ern. Es genügt nur ein Moment der Ablen­kung, in dem man viel­leicht nur mit einem hal­ben Auge auf­passt und schon hat sich das Kind ver­letzt, ist gestürzt, hat sich ver­brannt, ist hin­ge­fal­len oder oder oder…….

In kei­nem Augen­blick darf ein Kind unbe­auf­sich­tigt blei­ben, es muss immer zu 100% beauf­sich­tigt wer­den. Auch wenn man glaubt, das Kind gut genug zu ken­nen, darf man sich nie­mals in Sicher­heit wie­gen. Man darf auch nie­mals arg­wöh­nisch sein, denn auch bei einem har­mo­ni­schen Spie­le­nach­mit­tag mit meh­re­ren Kin­dern kann plötz­lich ein Streit vom Zaun bre­chen. Nur ein genau­es Beob­ach­ten der Kin­der kann die­se Ent­wick­lung durch ent­spre­chen­des Ein­schrei­ten vor­zei­tig ver­hin­dern. Grund­sätz­lich soll­te eine Nan­ny dar­auf ach­ten, dass alle schar­fen Gegen­stän­de außer Reich­wei­te von Kin­dern auf­be­wahrt wer­den. Sicher­heits­maß­nah­men und Ver­kehrs­er­zie­hung müs­sen kon­se­quent durch­ge­führt wer­den. Über­all und zu jeder Zeit lau­ern Gefah­ren auf die Klei­nen.

Für­sor­ge bedeu­tet auch Per­so­nen­sor­ge                    

Neben dem leib­li­chen Wohl wie Essen, Trin­ken und war­me Klei­dung braucht jedes Kind auch Schutz und Lie­be sowie einen struk­tu­rier­ten Tages­ab­lauf. Sie haben Bedürf­nis­se, die erfüllt wer­den wol­len. Dazu gehört auch das see­li­sche Wohl der Kleins­ten, dass im Fokus einer Kin­der­be­treu­ung ste­hen soll­te: Anteil­nah­me und Trös­ten bei Kum­mer, Auf­mun­tern bei Trau­rig­keit, Ablen­kung, um die Sehn­sucht zu stil­len, Mit­ge­fühl zei­gen, gemein­sam sin­gen und lachen, die Welt ent­de­cken, Spaß haben und Freu­de schen­ken, um vie­le posi­ti­ve Erleb­nis­se zu schaf­fen, die noch lan­ge in Erin­ne­rung blei­ben.

Fazit        

So ver­schie­den wie die Bedürf­nis­se der Fami­li­en sind, so unter­schied­lich fal­len auch die Vor­stel­lun­gen von guter Kin­der­be­treu­ung aus. Grund­sätz­lich soll­te sie sich aber immer durch eine Kom­bi­na­ti­on aus emo­tio­na­ler Zuwen­dung und fach­li­cher Kom­pe­tenz aus­zeich­nen, bei der das Wohl­be­fin­den sowie die indi­vi­du­el­le För­de­rung des Kin­des im Mit­tel­punkt ste­hen. 

Die Für­sor­ge­pflicht der Kin­der­frau bedeu­tet nicht nur Pflicht­er­fül­lung, son­dern geht über die übli­che Hilfs­be­reit­schaft hin­aus. Sie ist eine akti­ve Aus­ein­an­der­set­zung mit den Bedürf­nis­sen der Kin­der, um sie in ihren Anlie­gen zu unter­stüt­zen. Jeder Kin­der­be­treu­er soll­te auf die Wün­sche der Kin­der ein­ge­hen, sie ernst neh­men und sich lie­be­voll um sie küm­mern. Es ist wich­tig, dass Ihre Nan­ny eine gute Bin­dung zu Ihren Spröss­lin­gen auf­baut, eine kon­ti­nu­ier­li­che Bezie­hungs­ar­beit leis­tet: ihnen aktiv zuhört, auf sie ein­geht, sie ver­steht und respek­tiert! Sie kann eine har­mo­ni­sche Ver­trau­ens­ba­sis schaf­fen, die Bezie­hung zu ihnen stär­ken und mit der Zeit ihre Freund­schaft gewin­nen.

Mit die­ser Ver­bin­dung ist es ein­fa­cher, Kin­der zu betreu­en. Sie befol­gen Anwei­sun­gen und hal­ten sich eher an Abspra­chen und Regeln, als wenn kei­ne enge Ver­bin­dung vor­han­den ist. Wenn Sie sich eine nach­hal­ti­ge Kin­der­be­treu­ung wün­schen, ist die­se lie­be­vol­le Ver­bin­dung zu den Kin­dern essen­zi­ell. Damit ist der Grund­stein für eine lang­fris­ti­ge gute Zusam­men­ar­beit gelegt.

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